Feindsender (siehe 15. Februar 2026) – Ein Nachtrag
(4. März 2026)
In einem längeren Interview mit der Ostdeutschen Allgemeinen (vom 20. bis 26. Februar 2026, S. 26 f.) hat Jacques Baud seine Situation dargelegt und zu den ihm vorgeworfenen Taten Stellung genommen.
Zur Erinnerung die im Beschluss des Rates der EU vom 15. Dezember 2025 genannte Begründung:
„Jacques Baud, ehemaliger Oberst der Schweizer Armee und strategischer Analyst, ist regelmäßig Gast in prorussischen Fernseh- und Radioprogrammen. Er fungiert als Sprachrohr für prorussische Propaganda und verbreitet Verschwörungstheorien, indem er beispielsweise die Ukraine bezichtigt, ihre eigene Invasion herbeigeführt zu haben, um der NATO beizutreten. Daher ist Jacques Baud für Handlungen oder politische Maßnahmen, die der Regierung der Russischen Föderation zuzurechnen sind und die die Stabilität oder die Sicherheit in einem Drittland (Ukraine) untergraben oder bedrohen, durch die Beteiligung am Einsatz von Informationsmanipulation und Einflussnahme verantwortlich, setzt diese um oder unterstützt sie.“
Baud lebt in Brüssel und ist aufgrund der Sanktionierung wirtschaftlich völlig handlungsunfähig („Ich kann nicht ins Restaurant, ich kann nicht ins Kino, ich kann nicht einmal Benzin für mein Auto kaufen.“). Aufgrund einer (zum Zeitpunkt des Interviews noch nicht umgesetzten) Ausnahmeregelung des belgischen Finanzministeriums darf er Geld von seinem Bankkonto zur Befriedigung existenzieller Bedürfnisse abheben.
Zu der oben genannten Begründung sagt nun Baud in genanntem Interview:
Er sei „nur einmal 2020 in Frankreich bei RT aufgetreten, für ein Interview zu meinem Buch ‚Governing by Fake News‘. Damals war RT noch nicht verboten in Europa, das war ein ganz normales Medium in Frankreich“.
Er habe auch nie „die Ukraine bezichtigt, ihre eigene Invasion herbeigeführt zu haben, um der NATO beizutreten“, eine solche Idee stamme vom ehemaligen Selenski-Berater Oleksij Arestowytsch.
Legt man die Aussagen Bauds zugrunde, beruht die Sanktionierung auf einer unzutreffenden Tatsachengrundlage, was in jedem rechtsstaatlichen („regelbasierten“) gerichtlichen Verfahren zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Aufhebung führen würde.
Baud berichtet weiter, dass er erst durch einen Journalisten von seiner Aufnahme in die Sanktionsliste erfahren habe. Zuvor sei er weder von der EU noch von der belgischen oder von der Schweizer Regierung kontaktiert, geschweige denn angehört worden. Ihm sei „vonseiten der EU lediglich ein Dossier zugeschickt“ worden, das „darlegen sollte, wie prorussisch ich bin“, dessen Inhalt er aber nicht öffentlich machen dürfe.
Was lernen wir daraus? Reißt man der EU die von ihr selbst gebastelte Maske aus „Werteorientierug“ „Regelbasiertheit“ und Völkerrecht herunter, starrt einem nicht der die Welt beglückende Staatenbund, sondern die Fratze des Imperialismus und dessen repressiver Absicherung nach innen entgegen.