„Deutschlands nukleare Frage ist weiter unbeantwortet“
(7. März 2026)
Gleichsam im Schatten des Iran-Kriegs schwelt in Deutschland die Diskussion über die Frage der „nuklearen Abschreckung“, des „Nuklearschirms“ oder der „nuklearen Teilhabe“ oder wie die Begrifflichkeiten auch immer sein mögen, weiter. Die FAZ, die sich entschlossen zeigt, eine atomare Bewaffnung Deutschlands publizistisch zu befeuern, nennt es die „Nukleare Frage“ (FAZ vom 3.3.2026, S. 8).
Die Begründung ist stets gleich oder zumindest ähnlich: Der Schutzschirm der USA ist zwar irgendwie weiter vorhanden, aber erhebliche Zweifel sind angebracht, erst recht seit Grönland… Und Frankreich? Ja, Macron, dieser Windbeutel hat zur bekannten Strategie gegriffen, angesichts innenpolitischer Erfolg- und Ratlosigkeit außenpolitisch mit der Ankündigung der Aufstockung des französischen Atomwaffenarsenals die Muskeln spielen zu lassen, aber „eine deutsche Teilnahme an französischen Nuklearübungen (wäre) kein Signal, das man in Moskau allzu ernst nehmen müsste“, winkt die FAZ ab. Und dann – horribile dictu – gibt es im nächsten Jahr in Frankreich auch noch Wahlen…
Die FAZ stellt aber nicht nur die „Nukleare Frage“, sie gibt auch auf derselben Seite die „Nukleare Antwort“. Und die geht so:
Es ist gut, wenn Merz „unsere Verbündeten“ nicht belehren wolle, auch gut, wenn er versuche, sie zu verstehen, und zwar gerade dann, wenn diese sich „zum Teil gar nicht so viele Gedanken wie er über das Völkerrecht“ machten, was nicht heißen müsse, „dass sie es ignorieren“. (Was immer das heißen mag.) Er sprach mit Blick auf den Irankrieg „vom Dilemma, dass mit völkerrechtlichen Maßnahmen, die immer wieder versucht worden seien gegen ein Regime, das atomar aufrüste und das eigene Volk unterdrücke‚ ‘offensichtlich nichts zu bewirken ist‘“. „Da ist etwas dran“, findet der Kommentator, auch wenn man nicht vergessen dürfe, „dass Deutschland auch Akteur“ sei, also (…) den Versuch unternehmen könne, „Probleme im Rahmen des Völkerrechts zu lösen“. Das vermisse man bei der Haltung des Kanzlers in der Atomfrage. „Über eine eigene Bombe“ wolle Merz nicht einmal nachdenken – „mit der Begründung, hier gehe Deutschlands vertraglicher Verzicht gleichsam über alles“. Dabei könne man „durchaus darüber sinnieren, ob der Angriffskrieg Russlands gegen einen europäischen Nachbarn nicht einen (legalen) Wegfall der Grundlage jener friedensvertraglichen Regelung von 1990“ bedeute. Eine Bindung, die unter völlig anderen Umständen eingegangen wurde, sollte heute nicht existenzbedrohend wirken“. Darüber müsse man reden. „Gern auch mit den Verbündeten.“
Autor dieser Zeilen, mit denen wortreich verklausuliert gefordert wird, Deutschland möge sich endlich von „jener friedensvertraglichen Regelung von 1990“ – gemeint ist der Zwei-plus-vier-Vertrag – lossagen, ist der FAZ-Journalist Reinhard Müller. Der hatte bereits am 24. März 2025 in der FAZ unter dem Motto: „Frei ist, wer sich nicht fesseln lässt“ gefordert, sich von diesem Vertrag zu „lösen“, weil andernfalls Deutschland sich „durch die Beschränkungen des Vertrages nicht mehr wirksam verteidigen könnte“ (siehe dazu den hiesigen Beitrag „Die alten Fesseln lösen…“ vom 10. April 2025). Ganz unverhohlen wird nunmehr darüber „sinniert“, dass der Angriff Russlands gegen die Ukraine Deutschland so „existenzbedrohend“ wehrlos mache, dass es sich unter Bruch des Zwei-plus-vier-Vertrags in den Besitz von Atomwaffen bringen müsse. Ja, diesen Zwei-plus-vier-Vertrag kann man nicht kündigen, man kann ihn nur brechen. Da gibt es auch nichts zu „reden“. Müller will reden, zunächst in der deutschen Politik, d. h. dort durch gezielte Wiederholung die Forderung nach deutschen Atomwaffen – so geht ein solcher Weg – erst diskutierbar, dann salonfähig und schließlich mehrheitsfähig machen. Aber „auch mit den Verbündeten“, also den USA, Großbritannien und Frankreich. Ob die von Atomwaffen in deutscher Hand begeistert sein würden, darf bezweifelt werden. Das ist aber auch unerheblich, denn es handelte sich nicht um einen Zwei-plus-drei-Vertrag. Und Russland wird (hoffentlich) niemals auf die Gegenleistung für seine Zustimmung zur deutschen Vereinigung (im Übrigen die einzige Geschäftsgrundlage dieses Vertrags) verzichten.
Deshalb muss Müller mit der schwindeligen Konstruktion des „Wegfalls der Grundlage“ durch den Ukrainekrieg arbeiten. Dessen existenzbedrohende Wirkung für Deutschland ist indes nichts als eine Chimäre.