Wo bleibt der gallische Hahn?

19. Oktober 2026

Mit der Erklärung von Kanzler Merz am Morgen des 21. September 2026, dem Morgen nach der verheerenden Wahlniederlagen der CDU in Berlin, vor allem aber in Mecklenburg-Vorpommern, auf eine Frage nach möglichen „Kurskorrekturen“, dass es „in der Bevölkerung das Gefühl gibt, es geht in unserem Land nicht mehr gerecht zu“, scheint sich eine neue „Gerechtigkeitsdebatte“ in dieses Land geschlichen zu haben.

Über „Gerechtigkeit“ oder „die Gerechtigkeitsfrage“ zu reden, gehört seitdem zum guten Ton jeder ordentlichen Fernsehtalkshow, auch wenn es den Protagonisten eher darum geht Nebelkerzen zu werfen.

So ganz neu ist die Gerechtigkeitsdiskussion allerdings gar nicht. Bereits als es darum ging, die propagandistische Grundlage für die Abschaffung des Bürgergelds zu legen, wurde über eine ganz andere „Ungerechtigkeit“ gesprochen. So erklärte Markus Söder vor Monaten – war es bei Miosga oder in einem der berüchtigten Sommerinterviews, egal – die größte Ungerechtigkeit sei es doch, dass in diesem Land Menschen die Bürgergeld beziehen genauso viel Geld erhalten wie diejenigen, die jeden Tag (nicht nur so, sondern „hart“) arbeiten. Das ist zwar inhaltlich völliger Unsinn, tut aber nichts zur Sache, weil das Anliegen von Söder ja ist, DIE zentrale Ungerechtigkeit dieses Landes, dass nämlich Millionäre und Milliardäre keine angemessenen Steuern zahlen, zu verschleiern und jede Debatte darüber zu ersticken. Auch in der Miosga-Show am 11. Oktober 2026 ist es ihm wieder gelungen, die Ideologie von der wahren Ungerechtigkeit loszuwerden, dass nämlich Leute, die nicht arbeiten usw.…

Der neue Messias der Gerechtigkeitsfrage ist allerdings Johannes Winkel, jener Schnösel, dessen Erfahrungen von Erwerbstätigkeit (und vielleicht auch von der Einzahlung in Sozialsysteme, wir wissen es allerdings nicht genau und sind deshalb zurückhaltend) sich daraus speisen, dass seine Mutter Altenpflegerin ist.

Er hat darüber nachgedacht, „wie wir den Umfang (für das Bürgergeld, jetzt: für die Grundsicherung) irgendwie begrenzen können“. Die Debatte darüber sei „immer ein bisschen komisch geführt“ worden. „Wir müssen mal drüber nachdenken, dass wir die Kosten für das Bürgergeld, die auch im nächsten Jahr wieder bei 50 Milliarden liegen, Herr Pilawa hat das richtiger Weise angesprochen.“[1]

Über das Thema „Transferentzug“ und das Thema „Kosten der Unterkunft“ habe man sich ja mit der SPD geein(ig)t. Über das dritte Thema, euphemistisch „Begrenzung des Umfangs der Kosten“ genannt, habe „halt niemand einen Vorschlag gemacht“. „Und das dritte Thema ist, und das habe ich jetzt angesprochen als Gedankenanstoß, als Debattenanstoß: Gibt es innerhalb nicht noch eine Differenzierung bei den Leistungssätzen, wo man stärker differenzieren muss, ob jemand vorher mit seinem Arbeitseinkommen diesen Sozialstaat schon einmal finanziert hat, und zwar unabhängig von der Herkunft oder Nationalität, gegenüber demjenigen, der noch keinen Beitrag steuerlich oder Abgaben geleistet hat.“

Da hält es Frau Maischberger kaum mehr auf dem Sessel: „Also die, die Sie hier identifiziert haben, die ohne deutschen Pass, sollen die dann weniger bekommen?“ „Nicht ohne deutschen Pass, Frau Maischberger… diejenigen sollen weniger bekommen, die noch keinen Beitrag zum deutschen Sozialstaat geleistet haben als diejenigen, die den Sozialstaat sehr lange finanziert haben durch Steuern und Abgaben. Das ist ein Differenzierungskriterium, was man glaube ich machen kann, was, ich würde sogar sagen, eine Frage der sozialen Gerechtigkeit ist.“

Aha, da ist sie endlich identifiziert, die wahre Frage der sozialen Gerechtigkeit. Und sie wird nicht nur von Winkel verbreitet, sondern scheint inzwischen CDU-Parteilinie zu sein, die auch von der Journaille bereitwillig wiedergekaut wird. „Den Sozialstaat „sehr lange finanziert (zu) haben durch Steuern und Abgaben“, ist übrigens bei der sog. Rente mit 63 überhaupt kein zulässiges Differenzierungskriterium, schon gar keine „Frage der sozialen Gerechtigkeit“.

Räumen wir kurz die Frage beiseite, ob denn, worauf ja Maischberger sofort angesprungen ist, Winkel in dasselbe Horn bläst wie die AfD, da er an anderer Stelle auch festgestellt habe, dass die Hälfte der Leistungsbezieher keinen deutschen Pass besitze. Nein, zu solchen rassistischen Unflätigkeiten wie die AfD lässt sich ein Herr Winkel nicht herbei. Er weist eine Differenzierung nach „Herkunft oder Nationalität“ ausdrücklich zurück. Er greift zum feineren Differenzierungskriterium der „Nicht-Beitragsleistung“. Dieses ist ja gegenüber „Herkunft oder Nationalität“ vollkommen neutral. Es erbringt seine Diskriminierungsleistung faktisch dadurch, dass etwa viele Migranten, insbesondere Geflüchtete aufgrund ihrer Biografie noch keine irgendwie gearteten Sozialstaatsbeiträge erbracht haben können oder erbringen konnten. Mittelbare Diskriminierung nennt man so etwas.

Was Winkel sicher weiß, hier aber selbstverständlich verschweigt, ist die Tatsache, dass entgegen der irreführenden Bezeichnung als „Asylbewerberleistungsgesetz“ nicht nur Asylbewerber, sondern eine Vielzahl ausländischer Staatsangehöriger, darunter nicht nur die in der öffentlichen Diskussion immer wieder bemühten „Geduldeten“, sondern Menschen mit einer höchst legalen Aufenthaltserlaubnis, diesem Gesetz unterliegen, das – Achtung: Differenzierung! – gegenüber den Grundsicherungsleistungen um bis zu ca. 20 % niedrigere Leistungssätze vorsieht. Von diskriminierenden Praktiken wie der sog. „Bezahlkarte“ einmal ganz abgesehen.

Man könnte Winkel vorwerfen, dass er den Unterschied zwischen beitragsfinanzierten Sozialversicherungen (wie etwa Kranken-, Arbeitslosen- oder Rentenversicherung), deren Leistungen von den zuvor geleisteten Beiträgen abhängt, und steuerfinanzierten Fürsorgeleistungen, die auf einen bestimmten Bedarf reagieren, nicht kennt. Aber sehr wahrscheinlich kennt er und verschweigt er ihn einfach, um das Publikum zu belügen.

Bei Sozialhilfe und eben Grundsicherung, aber auch bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz handelt es sich um solche Fürsorgeleistungen, die unabhängig davon erbracht werden, ob der Empfänger jemals einen Beitrag an eine Sozialversicherung oder allgemein „den Sozialstaat“ erbracht haben. Sie müssen auch unabhängig davon erbracht werden, weil sie existenzsichernden Charakter haben. Die Sicherung der (materiellen, sozialen und kulturellen) Existenz (die mit den gegenwärtigen Regelsätzen längst nicht mehr erreicht wird, schließlich sind die Regelsätze der Grundsicherung und Sozialhilfe seit Janu) ist nun einmal – da muss man gar nicht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bemühen – eine Verpflichtung, die sich aus dem Sozialstaatspostulat ergibt. Dieses ist im Übrigen keine Goodwill-Angelegenheit, die zur Disposition der Politik oder irgendwelcher Politiker steht, sondern in Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes („Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“) verankert ist. Und das auch noch unveränderbar! Denn nach Art. 79 Abs. 3 des Grundgesetzes ist „eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder […] oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden“, „unzulässig“. Auch da sollten die selbsternannten Apologeten das Grundgesetz nicht nur im Munde führen, sondern es auch einmal lesen.

Eine notwendig beitragsunabhängige Sozialleistung von Beiträgen abhängig machen zu wollen, ist also nicht nur sachlich unsinnig, es ist ein weiterer Versuch durch Spaltung die Armen noch leichter beherrschbar zu machen.

Wo bleibt der gallische Hahn?

[1] Dass Winkel an dieser Stelle ausdrücklich Herrn Pilawa, der bisher ja weder als Sozialstaats- noch als Haushaltsexperte hervorgetreten ist, gleichsam als Kronzeugen benennt, belegt, dass seine Rhetorik-Schulungen erfolgreich waren. Frau Klöckner wird es freuen.